Für Buchungen gelten folgende Reisebedingungen.

Wir verweisen außerdem auf das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Alle auf dieser Website bzw. in unserem Prospekt ausgeschriebenen Angebote sind Reiseprogramme des Interaktiv Reisen e.V., im Folgenden IT genannt. Lesen Sie bitte nachfolgende Reise- und Zahlungsbedingungen sorgfältig durch. Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Die Reisebedingungen ergänzen die §551 a. ff. BGB. Die nachstehenden Bedingungen werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung der besonderen Kataloghinweise haben Vorrang.

  1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch Ausfüllen des Anmeldeformulars bzw. in anderer, schriftlicher Form und dessen Zusendung oder persönlicher Abgabe in unserem Büro. Eine nicht geleistete Anzahlung oder Versäumnisse bei weiterem Schriftverkehr, z.B. dem Ausfüllen der Fragebögen, bedeutet nicht automatisch einen Rücktritt der Anmeldung durch den Kunden. Ihre Anmeldung wird mit dem Eingang bei uns verbindlich. Wir bestätigen die Anmeldung innerhalb einer Woche nach Eingang. Die Buchung wird für uns verbindlich, wenn wir Buchung und Preis schriftlich bestätigt haben.

  1. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt. Die dort enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird. Im Übrigen ergibt sich der Umfang der vorbehaltlichen Leistung aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Leistungen des Teilnehmers wegen Krankheit oder sonstigen Gründen verursachen keine Vergütungsansprüche gegen den Reiseveranstalter. Ersparte Aufwendungen des Veranstalters bzw. Rückerstattung von Leistungsträgern werden allerdings an den Kunden zurückbezahlt. Im Übrigen bedürfen Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

  1. Leistungs- und Preisänderungen

Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin mehr als 4 Monate, kann IT die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat IT den Reisenden unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung ab 3 Wochen vor dem vereinbarten Reisetermin ist unzulässig; bei Erhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten – wobei die geleisteten Zahlungen vom Veranstalter zurückerstattet werden – oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn IT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. 

  1. Zahlungsmodalitäten

Der vereinbarte Reisepreis ist vor Reiseantritt gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des §651 k Abs. 3 BGB zu bezahlen. Nach Erhalt der bestätigten Buchung und des Reisepreis-Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20% innerhalb einer Woche fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Jedwede Zahlung, sowohl Anzahlung als auch Restzahlung, wird erst fällig, nachdem ein Sicherungsschein gem. §651 k Abs. 4 BGB übergeben worden ist. Die Anzahlung ist Teil des Kurspreises und wird als solche angerechnet.

  1. Rücktritt

Der Rücktritt eines Teilnehmers von der Reise muss vor Reisebeginn schriftlich oder mündlich angezeigt werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei IT. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Reiseantritt kann IT nach Abzug der ersparten Aufwendungen eine Entschädigungspauschale von 20% des Gesamtreisepreises erheben. Im Übrigen gilt folgende Stornoregelung:

Rücktritt ab 4 Wochen vor Antritt der Reise 35%, ab 2 Wochen 50%, ab 1 Woche 75% und am Abreisetrag bzw. bei Nichtantritt der Reise 90% des Gesamtreisepreises.

IT ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag zu kündigen, wenn

a) der Teilnehmer – nach entsprechender vorheriger Unterweisung bzw. späterer Abmahnung – die Sitten und Gebräuche des Gastlandes in grober Weise verletzt bzw. eine strafbare Handlung im Sinne der Gesetze des Gastgeberlandes begeht, 

b) bis 4 Wochen vor Reiseantritt es nicht zur Erreichung einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kommt, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Falle ist IT verpflichtet, unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten.

Erfolgt der Rücktritt vom Reisevertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, sind ihm ersparte Aufwendungen zu erstatten. 

Wird die Reise aus den unter b) genannten Gründen abgesagt, erhält der Kunde den Reisepreis insgesamt und unverzüglich zurück. 

Wird die Reise durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder verhindert, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. 

In diesem Falle kann IT für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach §471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Diese gilt nicht, soweit diese Leistung in Folge der Aufhebung des Vertrages für den Reisenden kein Interesse hat. 

Der Reiseveranstalter ist im Falle der Kündigung wegen höherer Gewalt verpflichtet, die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere – falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst – den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien jeweils zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 

IT ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde mit der Zahlung des vereinbarten Reisepreises oder der Anzahlung – jeweils nach entsprechender Mahnung mit Fristsetzung – im Verzug ist.

  1. Umbuchung und Ersatzpersonen

Soweit auf Wunsch des Kunden nach Buchung einer Reise eine Änderung der Buchung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden soll, hat der Kunde alle Aufwendungen zu tragen, die IT durch diese Umbuchung entstehen. 

Ersparte Aufwendungen werden dem Kunden erstattet. IT bittet um Beachtung, dass in diesen Fällen aber immer nur das vom Reiseveranstalter erstattet werden kann, was von den jeweiligen Leistungsträgern durch die Nicht-Inanspruchnahme der Leistung dem Reiseveranstalter nicht in Rechnung gestellt wurde. Für eine Umbuchung werden € 30,- in Rechnung gestellt. 

Der Reiseteilnehmer kann sich bei der Durchführung der Reise bis 15 Tage vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch fallen die vorgenannten Umbuchungsgebühren in Höhe von € 30,- an. 

IT kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften der Teilnahme durch diesen Dritten entgegenstehen. 

  1. Haftung und Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des IT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von IT herbeigeführt worden ist oder soweit IT für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 

Gesetzliche Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.

  1. Mitwirkungspflicht und Verjährung

Bei Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden gering zu halten. Insbesondere ist der Teilnehmer verpflichtet, IT Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Eine Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass Ansprüche entfallen. Der Teilnehmer kann seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich gegenüber IT geltend machen. Die Ansprüche aus dem Reisevertrag, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise gegen IT zustehen können, verjähren – mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung – sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Rückreisedatum. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche zurückweist. 

  1. Versicherungen

Mit der Buchung wird für den Teilnehmer eine Reiseausfallversicherung abgeschlossen. Sie beinhaltet die nach §651 k BGB vorgeschriebene Absicherung, dass bei Ausfall der Reiseleistung in Folge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises übernimmt sowie zusätzlich die notwendigen Aufwendungen erstattet, die dem Versicherten für die Rückreise entstehen. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein, der Ihnen zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfall garantiert. 

IT ist nur dann berechtigt, die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn der Sicherungsschein ausgehändigt worden ist. 

Der Abschluss einer zusätzlichen Unfall-, Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. Diese können bei IT gebucht werden (BUCHEN).

  1. Pass- und Visabestimmungen

Bitte beachten Sie unsere Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Unsere Informationen gelten für Inhaber eines deutschen Passes bzw. Personalausweises. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei dem für Sie zuständigen Konsulat.

  1. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die in den unterschiedlichen Formularen etc. abgefragt werden, werden allein zum Zweck der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben, verarbeitet, gespeichert oder ausgewertet. Die Einwilligung zur Nutzung dieser Daten kann jederzeit widerrufen, die Berichtigung, Löschung und/oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangt oder eine umfangreiche Auskunftserteilung zu diesen Daten wie Umfang, Herkunft oder Zweck der Speicherung ersucht werden. Darüber hinaus kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht werden und die erteilte Einwilligungserklärung abgeändert oder gänzlich widerrufen werden. Dies kann postalisch, per E-Mail oder Fax erfolgen. 

Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.interaktiv-ev.de/datenschutz.

  1. Allgemeines

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen. Eine eventuell unwirksame oder unzulässige Reisebedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. 

Alle Angaben entsprechen dem Datum der Drucklegung des Prospekts: November 2020; die Berichtigung von Irrtümern sowie Druckfehlern bleibt vorbehalten. 

Veranstalter:

Interaktiv Reisen e.V. (IT)